Aktuelle Unterschriftensammlung
"Erwachsene schützen Kinder" eine Aktion der Gruppe "Aktiv!Gegen Kindesmissbrauch"
Nach dem Ablehnungsbescheid unserer Petition zum besseren Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch wollen wir nun den aufopferungsvollen Einsatz des Hamburger Herrn Rainer Hoffmann mit einer erneuten Unterschriftensammlung unterstützen. Wenn Sie wie wir der Meinung sind, dass man Kinder nicht ungestraft als Lustobjekte für sexuelle Befriedigungen nutzen darf, dann geben auch Sie Ihre Stimme für diese Unterschriftensammlung. Wir wollen uns damit Herrn Rainer Hoffmann solidarisch erklären und ihm bei seiner mutigen Aktion den Rücken stärken. Es ist an der Zeit unseren Politikern zu zeigen, wieviele Menschen mit den derzeitigen Anwendungsmöglichkeiten der deutschen Rechtssprechung zum Schutz für unsere Kinder nicht einverstanden sind.
Folgender Text war (heute) am 10. Oktober 2009 in unserer Tageszeitung der "Volksstimme" ( Sachsen-Anhalt ) zu lesen.
Hoffmann fordert Gesetzeshärte
Tangermünde.
Mehr als 19 000 Fußkilometer liegen hinter ihm. Mehr als 15 Paar Schuhe hat er durchgelaufen. Der Hamburger Rainer Hoffmann ist seit Anfang April 2002 auf den Straßen Europas unterwegs. Allein, mit seinem 160 Kilogramm schweren Handwagen im Schlepptau, zieht er durch die Lande und machte in dieser Woche in Tangermünde (Sachsen-Anhalt) Station.
Weshalb er das Leben mit einem Dach über dem Kopf als gelernter Orthopädieschuhmacher aufgab, ist schnell erzählt. Kindesmissbrauch im Bekanntenkreis und eine Verurteilung des Täters auf Bewährung seien daran Schuld, so Rainer Hoffmann. Sein Ziel ist es, eine Million Unterschriften für härtere Gesetze gegen Kinderschänder in Deutschland zu sammeln. 350 000 fehlen dem 48-Jährigen noch. Hat er die Unterschriften zusammen, möchte er sie persönlich in Berlin im Bundeskanzleramt abgeben.
Vielerorts wird er als Penner beschimpft. In manchen Städten wurden ihm die Reifen seines Handwagens zerstochen, musste er abwertende Bemerkungen über sich ergehen lassen. Doch auf seiner Wanderung durch Deutschland stößt er auch auf Toleranz. "In jeder Stadt melde ich mich bei der Polizei an und wieder ab", sagt er und kramt seine Unterlagen heraus, die das in Schrift und Bild beweisen. Auch die Tagermünder Polizeistation kennt ihn inzwischen und hat ihm für seinen weiteren Weg das Beste gewünscht.
Begleiten wollte ihn bislang niemand, obwohl er immer wieder fragt, ob nicht jemand seine Sache per Fußmarsch unterstützen möchte. Dafür gaben ihm in den sieben Jahren Wanderschaft mehrere Tausend ihre Unterschrift.
Sommer wie Winter ist Rainer Hoffmann unter freiem Himmel auf Achse. Sein Handwagen ist zugleich sein Zuhause. Hier schläft er. Im Bezug auf Kleidung und Essen ist er auf Spenden angewiesen. Von Tangermünde aus geht es weiter auf dem Elberadweg gen Hamburg. Danach möchte er Brandenburg durchlaufen.
Seitenaufrufzähler:
Bitte tragen Sie Ihre Angaben in die nachstehenden weißen Felder ein, je nach Browser und Computereinstellungen haben wir leider feststellen müsse, dass man die Einträge nicht auf jedem Computer sehen kann, Ihr Eintrag wird aber auf jeden Fall gespeichert.
Ja, ich gebe hiermit meine Stimme zur Unterstützung der Aktion von Rainer Hoffmann:
Hier können Sie sich eine Unterschriftenliste runterladen und ausdrucken!
*****************************************************************************
Zurück zur Homapage: www.contra-dem-schmerz.de
__________________________________________________________________________________________________
Ablehnungsbescheid zur Petition: "Härtere Strafen gegen Kinderschänder"
Der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 02. 07. 2009 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Es folgt damit die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/13454) dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen......
Anlage: 1
Pet 4-16-07-4512-043297
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition werden eine härtere Bestrafung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Aufhebung der entsprechenden Verjährungsfristen gefordert, außerdem bei "Kindesmördern" die Abschaffung der Möglichkeit der bedingten Entlassung bei lebenslanger Freiheitsstrafe. Darüber hinaus soll eine breit angelegte Öffentlichkeitsaufklärung zum Thema Kindesmissbrauch erfolgen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
Zur Thematik liegen vier weitere sachgleiche Petitionen vor, die wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beraten werden.
Der Petitionsausschuss hat zu der Petition eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz eingeholt. Unter Einbeziehung dieser Stellungnahme stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
I.
Bezüglich der Forderung nach einem höheren Strafmaß ist festzustellen, dass das Strafgesetzbuch für schwerwiegende Straftaten
gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung bereits hohe Freiheitsstrafen vorsieht. Vor allem wurden schwerwiegende Fälle in § 176a des Strafgesetzbuches ( StGB-Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) zu Verbrechen heraufgestuft und die Mindest- und Höchststrafen angehoben. Je nach dem Gewicht der einzelnen Straftat können sie mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mindestens zwei oder fünf Jahren bis zu 15 Jahren, dem für zeitige Freiheitsstrafen zulässigen Höchstmaß, geahndet werden. Den Staatsanwaltschaften und den Gerichten steht damit ein strafrechtliches Instrumentarium zur Verfügung, das die konsequente Verfolgung von Gewaltdelikten und Sexualstraftaten an
Kindern sowie die Verhängung schuldangemessener Strafen je nach Gewicht der einzelnen Straftat ermöglicht.
Meine Antwort dazu:
Ich bin der Meinung, die MILDEREN Straftaten müssen ebenfalls höher bestraft werden, also mindestens ein Jahr ohne Bewährung. Denn auch bei diesen Straffälligen ist das Täterprofil eines Sexualtäters bereits voll ausgebildet, es ist nur ( fast immer ) die Feigheit, die zunächst zu solchen geringfügigen Delikten führt. Aber der Missbrauch nimmt nach jeder erfolgreichen und nicht unterbundenen Strafhandlung krassere Formen an. Das ist durch Experten belegt.
II.
Bezüglich der Aufhebung der Verjährungsvorschriften weist der Petitionssausschuss darauf hin, dass die (einfachen) Verjährungsfristen für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abhängig von der Strafandrohung für die verübte Tat zwischen fünf (5) und 20 Jahren betragen. Die einfache Verjährungsfrist für die sexuelle Nötigung (§177 Abs. 1 StGB) und für die Vergewaltigung (§177 Abs. 2 StGB) beträgt gemäß § 78 Abs.3 Nr. 2 StGB 20 Jahre. Hinzu kommt, dass jede der zahlreichen Unterbrechungshandlungen nach § 78 c Abs. 1 StGB ( z. B. die erste Vernehmung des Beschuldigten und die Erhebung der der öffentlichen Anklage) dazu führt, dass die Frist von neuem zu laufen beginnt. Bis zum Erreichen der Grenze der absoluten Verjährung steht also maximal das Doppelte der oben genannten Frist für eine Strafverfolgung zur Verfügung (§ 78 c Abs. 3 StGB), mithin 40 Jahre.
Soweit Kinder oder Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, hat der Gesetzgeber zus
Meine Meinung dazu:
Für minder schwere Traumafolgen kann diese Regelung durchaus ausreichend sein. Schwere traumatische Folgen ermöglichen aufgrund der Spezifik der Wirkungsweise eines Traumas bis zu einer absoluten Schweigenszeit der Opfer von zusätzlich 20-50 Jahren.
Das bedeutet konkret: Die minder schweren Missbrauchsfälle werden korrekt in die Verjährungsfrist einbezogen, bei schweren Missbrauchsfällen ist die Verjährungsfrist abgelaufen, wenn das Opfer nicht einmal die Halbzeitwerte der durch Fachliteratur bestätigten Zeit der Verarbeitungsdauer erreicht hat. Das heißt weiter, dass sich die Opfer in vielen belegbaren Fällen zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht öffnen, geschweige denn eine Therapie beginne nkonnten.Auch nach erfolgreich verlaufener Therapie dauert es oft noch Jahre, bis die Opfer die innere Stärke haben, um sich einer Strafanzeige zu stellen.
Viele Opfer sehen von einer Strafanzeige nach ihrer Aufarbeitungszeit sogar ab, weil sie ihr Leben nun endlich leben wollen und sie nichts mehr an die Vergangenheit erinnern soll.
Dies hat aber leider zur Folge, dass innerhalb der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, strafrechtliche Verfolgungen seien nach so einer langen Schweigezeit nicht mehr erforderlich. Das bedeutet aber auch, dass Täter erneut straffällig werden dürfen, ohne dass ihre nun bereits verjährte Strafe zur Verurteilung hinzugezogen wird. Das ist meines Erachten eine bewusste Verschleierung sexueller Missbrauchstaten und vermehrten Rückfallquoten sehr förderlich. Selbst wenn diese Art der Strafverfolgung auf ein zu geringfügiges Wissen über den komplizierten Verlauf einer Traumaverarbeitung sexueller Verbrechen zurückzuführen ist, so können darunter nicht die zukünftigen kindlichen Opfer leiden. Es liegt meines Erachtens eindeutig eine Missachtung der Einhaltung der Menschenrechte bei Kindern vor und somit machen sich auch juristische Experten, die die wissenschaftlich belegte Spezifika der Wirkungsweise eines Traumas bewusst oder unbewusst ignorieren, strafbar.
Bei den Beratungen über die Verjährungsregelungen bei Sexualdelikten wurde von einer völligen Aufhebung der
Verjährungsfrist bewusst abgesehen.
Eine Strafverfolgung erscheint nach Ablauf der genannten Fristen kaum noch erfolgversprechend, denn es dürfte praktisch
ausgeschlossen sein, dass eine gegebenenfalls über den Zeitraum von 20 Jahren ( oder bei etwaigen Unterbrechungsverhandlungen von 40 Jahren) nach Volljährigkeit des Opfers nicht erfolgreiche Verfolgung der Tat nach Ablauf
dieser Frist noch Erfolg hat.
Damit würde vielmehr die Situation heraufbeschworen, dass eine Verurteilung des Täters allein aufgrund nicht mehr vorhandener
oder mittlerweile untauglicher Beweismittel ( Zeugen können sich nicht mehr eindeutig erinnern) unmöglich ist. Ein solches Ergebnis erscheint auch mit Blick auf die emotionale Belastung des Opfers nicht wünschenswert.
Meine Meinung dazu:
Nur weil eine Strafverfolgung "nach Volljährigkeit des Opfers (nicht erfolgreiche Verfolgung der Tat) nach Ablauf
dieser Frist noch Erfolg hat." besteht nicht das Recht, Täter nun nicht mehr als Täter zu behandeln, sondern eine entsprechende Strafverfolgung zugunsten des Täters zu beenden.
Die Begründung: "Ein solches Ergebnis erscheint auch mit Blick auf die emotionale Belastung des Opfers nicht wünschenswert." empfinde ich als Opfer wie einen Schlag ins Gesicht. Mir wird von Staats wegen meine Entscheidungsgewalt abgesprochen, ob ich mich für oder gegen eine Strafanzeige des Täters entscheide. Ich werde abermals entmündigt, der Täter wird freigesprochen und zur weiteren Gefahr unserer Kinder gemacht.
III.
Hinsichtlich der Abschaffung der Möglichkeit der bedingten Entlassung bei lebenslanger Freiheitsstrafe ist festzustellen, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (BVerfG 45, S.187 ff.) die lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar ist, wenn dem Verurteilten die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt wird, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes trägt §57 a StGB Rechnung, demzufolge die Möglichkeit der Aussetzung des Strafrechtes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung vorgesehen ist. Diese kann frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren Haft erfolgen, jedoch auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Insbesondere dürfen weder die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten noch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit die weitere Vollstreckung gebieten. Eine vorzeitige Haftentlassung scheidet also z. B. aus, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass von dem Täter weitere Straftaten zu befürchten sind, und sie erfolgt im Hinblick auf die Anordnungsmöglichkeit der Sicherheitsverwahrung selbst bei zeitigen Freiheitsstrafen nicht in allen Fällen zwangsläufig.
IV.
Hinsichtlich der Forderung nach mehr Öffentlichkeitsarbeit wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung auf diesem Gebiet bereits seit mehreren Jahren intensiv tätig ist. Im April 2004 wurde im Rahmen der Öffentlichkeits-und Aufklärungsarbeit eine Präventionskampagne mit dem Motto "Hinsehen.Handeln.Helfen! http://www.hinsehen-handeln-helfen.de
gestartet, die im Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verankert ist. Ziel der Kampagne ist es, eine breite Aufmerksamkeit und weitere Aufklärung über das Thema zu erreichen, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass jeder und jede Einzelne etwas gegen Kindesmissbrauch tun kann, über qualifizierte Hilfsangebote und Beratungsstellen zu informieren sowie personelle und thematische Allianzen im Interesse der Kinder und ihrer Familie zu schmieden.
Desweiteren weist der Petitionsausschuss auf bundesweit bislang 95 kostenlose Kinder- und Jugendtelefone (0800-1110333)
und 41 Elterntelefone ( 0800-111550) sowie das virtuelle Kinderschutzzentrum www. youngavenue.de und das
Informationszentrum Kindesmissbrauch und Kindervernachlässigung im Deutschen Jugendinstitut hin. Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Seminare und Weiterbildungen, die sich gezielt dem Schutz von Kindern widmen, gefördert..
Im Rahmen des Projektes "Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch durch Sextouristen" hat der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. mit dem Verein "Arbeitsgemeinschaft gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern (ECPAT Deutschland e.V.) einen Verhaltenskodex für seine Mitarbeiter zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung verabschiedet. Desweiteren bietet die Internetplattform www.child-hood.com vielfältige Informationen für Reisende und mit der Problematik konfrontierte Berufsgruppen, insbesondere Reisbüro und Hotels.
Das Projekt wurde in Kooperation zwischen Terre des Hommes und der Bundesregierung entwickelt und ist Teil einer langfristigen Strategie im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus.
Der Petitionsausschuss erachtet de geltende Rechtslage für ausreichend und sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Es besteht seiner Meinung nach eine ständige und intensive Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Daher empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Meine Meinung dazu:
Die angeführten Maßnahmen für einen besseren Schutz unserer Kinder gegen sexuellen Missbrauch und Ausbeutung sind durchaus anerkennens- und bemerkenswert, doch werden ganz sicher solche verbalen Aussagen wie "Ziel der Kampagne ist es, eine breite Aufmerksamkeit und weitere Aufklärung über das Thema zu erreichen, ................................................................................. sowie personelle und thematische Allianzen im Interesse der Kinder und ihrer Familie zu schmieden." nicht wirkliche Erfolge innerhalb der öffentlichen Aufklärungsarbeit bringen.
Auch wird der Missbrauchsbereich mit der höchsten Betroffenenzahl und der höchsten Dunkelziffer "sexueller Missbrauch innerhalb der Familie" noch viel zu geringfügig und zurückhaltend einbezogen.
Diese Tatsache stützt sich noch immer auf das Jahrhunderte lange Tabugeschehen in diesem größten Missbrauchsbereich an Kindern. Deshalb müssen hierfür ganz spezielle, neue Maßnahmen festgelegt werden. Aussagen wie: .......sowie personelle und thematische Allianzen im Interesse der Kinder und ihrer Familie zu schmieden." scheinen nur darauf hinzudeuten, dass hier ohne kompetente Experten gearbeitet wird. Und das ist ein wesentlicher Grund mit, weshalb die bereits Jahrhunderte lang bestehenden Tabubereiche auch jetzt weiterhin bestehen bleiben können. Aus den Überlegungen heraus, dass die Zusammengehörigkeit einer Familie möglichst nicht infrage gestellt werden sollte, werden Kinder durch die Öffentlichkeit und einer derzeitigen Rechtssprechung noch immer ihren Tätern völlig schutzlos ausgeliefert. Dies ist meines Erachtens ein gravierender Verstoß gegen die Menschenrechte und wird derzeit noch immer gesetzlich unterstützt.
..................................................................................................
Ein weiterer tiefgreifender Fehler bei der Aufdeckung sexuellen Missbrauchs innerhalb der Familie ist auf falsches Faktenwissen von Experten der Vergangenheit, deren Handlungsweisen teilweise noch heute angewendet werden zurückzuführen.
Dies betrifft den Täterbereich Geschwistermissbrauch. Laut Siegmund Freud und weiterer Fachleute handelte es sich bei sexuellem Missbrauch unter Geschwistern FAST ausschließlich nur um Doktorspiele. Neueste Fallstudien hingegen belegen, dass gerade Geschwistermissbrauch die höchste Dunkelziffer aufweist, 5 mal höher als der Vater/Tochter Missbrauch. Das liegt daran, dass die Opfer aufgrund bisheriger Öffentlichkeitsreaktionen selbst daran glauben, schuld an ihrem Missbrauch zu sein. Auch ist es bewiesen, dass die traumatischen Folgen häufig genau so tiefgreifend wie bei Missbrauch eines Erwachsenen an einem Kind sind.
Die extrem hohe Dunkelziffer ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass es glaubwürdiger scheint, dass das Opfer den Missbrauch ebenfalls gewollt hat oder ihn zumindest hätte verhindern können, wovon man zu Freuds Lebzeiten ausging. Beides ist falsch und längst in der Fachliteratur korrigiert. Leider scheint das aber bisher noch immer kaum jemand zu wissen. Hier ist also ebenfalls ein noch sehr hoher Nachholebedarf vorhanden, um Kinder innerhalb der eigenen Familie besser beschützen zu können. Selbst spezifisch auf Geschwistermissbrauch abgestimmte Therapieverfahren sind erst in den Anfängen vorhanden.
Am schwerwiegendsten, aber auch mit der größten Chance für eine zukünftige Verringerung sexuellem Missbrauchsgeschehens überhaupt verbunden, sind die neuesten durch Studien belegten Erkenntnisse, dass sich beim Geschwistermissbrauch - dies trifft auch bei weiteren Missbrauchsfällen an Kindern durch Kinder bzw. Jugendliche zu - viele der zukünftigen Täter profilieren. ( siehe: ISBN 978-3-89967-448-4 Geschwisterinzest im Kindes-und Jugendalter, Pabst 2008, Autor Frau Dr. Esther Klees),
Das kindliche/jugendliche Täterprofil ist bereits in der Kindheit/Jugendlichkeit einem Erwachsenen-Täterprofil gleichzusetzen, wenn auch noch nicht so prägnant eingeschliffen und ausgeprägt.
Und das bedeutet, dass hier DIE Chance auf Verringerung zukünftiger Missbrauchstäter vorhanden ist.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich ein Täterprofil nicht von heute auf morgen herausbildet, sondern dass dies ein langwieriger und bereits in der Kindheit beginne nderProzessist.Eswirkendabeiviele Faktoren ein, die einzeln gesehen, keine derartig extremen Veränderungen der Persönlichkeit hervorbringen würden. Erst die Gesamtheit von Faktoren, die ebenfalls durch Studien belegt sind, lassen aus zunächst häufig ängstlichen oder zurückhaltenden Kindern später Sexualstraftäter werden.
Dies macht deutlich, dass besonders hier dringendst Aufklärungsarbeit vonnöten ist und das nicht nur innerhalb der Öffentlichkeit, sondern auch in allen Institutionen, besonders aber bei den verantwortlich zeichnenden Berufsgruppen, die auf dem Gebiet der rechtlichen Einhaltung des Schutzes unserer Kinder tätig sind.
Hier muss die gesetzlich geförderte und unterstützende Aufklärungsarbeit ansetzen, wenn sie wirkungsvoll werden soll. Nicht nur die Regierung oder die Justiz, sondern wir ALLE sind dabei gefragt.
Die nötigen Grundlagen dafür müssen allerdings von Experten erarbeitet werden, können nicht nur eine Ausarbeitung durch Regierungsvertreter sein. Die Richtlinien für eine dann folgende breitangelegte Öffentlichkeitsarbeit kann am besten wirksam werden, wenn konkrete Richtlinien für alle Präventionsbereiche aufgestellt und vor Allem auch kontrolliert werden.
Alles andere wird nur Stückwerk bleiben und somit IMMER die Täter unterstützen.
Petition an den Deutschen Bundestag
Härtere Strafmaßnahmen bei sexuellem Kindesmissbrauch /
Bei Kindesmord lebenslänglich ohne Ausnahme/
Aufhebung der Verjährungsfrist/
Intensive Öffentlichkeitsaufklärung bezüglich sexuellem Kindesmissbrauch
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Menschenrechte sind Grundlage beim Einsatz von Strafmaßnahmen. Dies muss auch bei den Schwächsten unserer Gesellschaft gewährleistet sein..
Da die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist, benötigen unsere Kinder den höchsten Rechtsschutz. Im Kindesalter ist infolge der noch unvollständig entwickelten Persönlichkeitsstruktur die Fähigkeit zum Selbstschutz, sowie zum Erkennen von Straftaten nicht gegeben. Wird dies nicht berücksichtigt, degradieren wir unsere Kinder zu Menschen 2. Klasse.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?
Sexueller Missbrauch ist Seelenmord, der Jahrhunderte lang tabuisiert wurde und noch in unserer Zeit bagatellisiert und geringfügig bestraft wird. Animalische Begierden solcher Straftäter stürzen Kinder in schwerste Konflikte; eine normale Persönlichkeitsentwicklung wird verhindert, welche sie psychisch und körperlich krank macht und kein Leben wie Unbetroffene führen lässt.
Durch härtere Strafen, Aufhebung der Verjährungsfrist und breitangelegter Aufklärung muss dem entgegengewirkt werden.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ich/wir erheben die Forderung für härtere Strafmaßnahmen gegen Täter des sexuellen Kindesmissbrauchs, lebenslänglich für Kindesmörder, Aufhebung der Verjährungsfrist sowie eine breitangelegte Öffentlichkeitsaufklärung aus dem Wissen der im Folgenden dargelegten Fakten.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:
Menschenrechte sind die Grundlage beim Einsatz von Strafmaßnahmen, dies muss auch bei den Schwächsten unserer Gesellschaft gewährleistet sein. Denn die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar und somit benötigen unsere Kinder den höchsten Rechtsschutz.
Da Kinder ebenfalls Teil unserer Gesellschaft sind, kann man bei einem Missbrauch nicht nur die Psyche oder die Veranlagung der TÄTER bei der Festlegung der Urteilsfindung berücksichtigen. Ansonsten werden unsere Kinder zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Denn deren Psyche/Körper ist nach solchen Straftaten für ihr ganzes Leben geschädigt.
Der Täter aber darf sich nach kurzem Strafvollzug, bzw. bei guter Führung nach einer völlig ungerechtfertigt kurzen Haftzeit wieder seines Lebens erfreuen und wird nicht selten abermals zum Straftäter
In der Öffentlichkeit und auch innerhalb der Medien werden Kinderschänder häufig als Pädophile bezeichnet. Das ist sachlich falsch und wird leider vor Gericht von Missbrauchstätern ausgenutzt, um aufgrund dieser "Krankheit" mildernde Umstände zu bewirken. Pädophilie ist als Krankheit anerkannt, aber dennoch gibt diese Krankheit den Betroffenen nicht das Recht, Kinder für ihre sexuellen Bedürfnisse zu benutzen! Auch hier bedarf es einer Rechtssprechung zugunsten der Opfer. Dies findet aber in der Praxis eher selten statt.
Wenn ein Täter vorher selbst Opfer war, dann ist sein Verhalten dennoch oder gerade deshalb nicht mit „schwerer Kindheit"zu entschuldigen. In Fachkreisen ist lange bekannt, dass diese Täter zu Suchttätern zu zählen sind und dies bedeutet, sie werden immer wieder Kinderseelen zerstören oder sogar zu Kindesmördern werden.
Deshalb muss eine Bestrafung in einer Höhe gewährleistet sein, in welcher der Täter so weit therapiert werden kann, dass er keine Gefahr mehr für Kinder darstellt. Ist dies nicht zu gewährleisten, bedeutet es bei Freilassung solcher Täter, unseren Jüngsten der Gesellschaft den ihnen zustehenden Schutz zu entziehen. Damit macht sich der Gesetzgeber mit verantwortlich für erneute Missbrauchstaten und Kinder werden ihrer Rechte beraubt.
In den streng vorgegeben Gesetzen darf den Richtern nur wenig Spielraum zur Urteilsfindung gelassen werden. Nur so können sie vor einer moralischen Mitschuld bei einer Wiederholungstat geschützt werden.
Wie aber die Praxis belegt, können die Gesetze so ausgelegt werden, dass dem Täter mehr Rechte als dem kindlichen Opfer zuerkannt werden.
Und genau hier bedarf es einer dringenden Änderung innerhalb der Rechtsgebung. So wie andere Berufsgruppen, die mit Menschen arbeiten, für ihre Fehler Eigenverantwortung tragen und einer entsprechenden Strafverfolgung unterliegen, muss dies auch innerhalb der Gerichtsbarkeit eingehalten werden.
Jeder sexuelle Missbrauch ist gleichzeitig ein Gewaltverbrechen. Denn nur weil das Kind entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage ist, einen Missbrauch auch als solchen zu erkennen, kann innerhalb der Rechtssprechung nicht davon ausgegangen werden, dass das Kind mit dieser Handlung des Täters einverstanden war. Das missbrauchte Kind wird durch den Täter zu einem Objekt seiner Lust manipuliert. Diese Handlungsweise ist als ein vom Täter bewusst durchgeführtes, schändliches Sexualverbrechen zu beurteilen, entwürdigend und in höchster Form gegen die Menschenrechte verstoßend.
Neben dem schweren Verstoß gegen die Menschenrechte, macht sich der Täter eines sexuellen Kindesmissbrauchs auch wegen schwerer Körperverletzung schuldig.Und dies führe ich nicht nur auf die oben angeführten Schäden und Folgeschäden, die durch das kindliche Trauma entstehen zurück. Denn neueste wissenschaftliche Forschungen belegen, dass Missbrauch in der Kindheit die Gesundheit im Alter schädigt.
Ergebnisse der Studie des King's College London
"Entzündung ist eine natürliche Reaktion auf ein körperliches Trauma. Psychologischer Stress kann genauso eine Entzündung hervorrufen,.....Menschen, die als Kinder körperlich oder sexuell missbraucht wurden, haben eine doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit, Entzündungsproteine im Blut zu bekommen. Die Ergebnisse der Studie des King's College London zeigten, dass Teilnehmer, die als Kinder körperlich oder sexuell missbraucht oder von ihren Müttern abgelehnt wurden, doppelt so oft über deutlich erhöhte CRP-Werte verfügten. Die Forscher gehen davon aus, dass überhöhte Belastung bei Kindern zu abnormalen Entzündungsreaktionen führt, die Auswirkungen auf den erwachsenen Menschen haben. Daraus kann später, laut Danese, ein erhöhtes Risiko von Herzanfällen, Schlaganfällen und anderen Erkrankungen resultieren. (Quelle: http://www.innovations-report.de/html/berichte/studien/bericht-76964.html)
Deshalb fordern wir bei sexuellem Missbrauch eine Mindeststrafe von 10 Jahren.
Hierzu sind auch Täter zu zählen, die bisher noch zu "minder schweren Fällen" gerechnet worden sind. Denn neueste Studien zum Kindesmissbrauch bestätigen, dass sich das Täterprofil bereits im Kindes - und Jugendalter profiliert. Selbst bei minder schweren Fällen wie Belästigungen und Nötigungen sind beim Täter bereits Verhaltens, Gefühls - und Denkmuster ausgeprägt, die ihn immer wieder diesbezügliche Normen überschreiten lassen und dabei zu Steigerungen der Straftat führen. Je eher eine therapeutische Strafmaßnahme einsetzt und je intensiver sie durchgeführt wird, um so mehr Schutz bieten wir unseren Kindern vor den härtesten Verbrechen dieser Art.
Bei Kindesmördern fordern wir eine lebenslange Verwahrung ohne jegliche Ausnahme.
Generelle Aufhebung der Verjährungsfristen sind Voraussetzungen für die Durchsetzung von härteren Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch!
Als weitere wichtige Forderung gehört die Enttabuisierung von Kindesmissbrauch innerhalb
des Familiensystems in Deutschland. Denn das Hauptfeld vom sexuellen Missbrauchsgeschehen ist innerhalb familiärer Bereiche und dessen Umfeld zu finden. Statistiken beweisen, dass 90 % der Täter im engeren Bekannten-und Verwandtenkreis der kindlichen Opfer zu finden sind. Täter können in diesen Fällen Bezugspersonen des Opfers, nahe stehende Verwandte, Bekannte oder Freunde der Familie sein. Problematisch bei der Aufdeckung dieser Verbrechen ist die Tatsache, dass sowohl die Kinder als auch die übrigen Erwachsenen viel weniger misstrauisch als Fremden gegenüber sind.
Dunkelziffern besagen, dass in Deutschland jährlich 200.000 - 300.000 Kinder sexuell missbraucht werden - eine Altersgrenze nach unten gibt es dabei nicht. Man geht davon aus, dass alle 2 Minuten ein solcher Übergriff stattfindet und dass man in jeder Kindergartengruppe und Schulklasse statistisch gesehen ein Opfer finden kann.
Deshalb ist eine breitangelegte Öffentlichkeitsaufklärung zum bisherigen Tabuthema "Kindesmissbrauch im Familien-/Bekanntenkreis" unerlässlich. Da junge Opfer oft keine Worte für das, was ihnen da passierte finden, sie also für längere Zeit „ sprachlos " sind, ist es wichtig, dass der Öffentlichkeit Merkmale mitgeteilt werden, die auf Kindesmissbrauch hindeuten können.
Die größte Dunkelziffer besteht beim Inzest unter Geschwistern. Der häufigste Missbrauch unter Geschwistern findet durch den älteren Bruder an der wesentlich jüngeren Schwester statt. Neueste Forschungen belegen, dass genau hier eine Chance genutzt werden kann, um die hohe Zahl der Erwachsenentäter schon im Vorfeld zu verringern. Wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass im Gegensatz zu der hohen Rückfallquote bei erwachsenen Straftätern in jungen Jahren, wenn sich das Täterprofil noch nicht verfestigt hat, viel mehr positive Ergebnisse innerhalb der Therapieauflagen nach Missbrauchsverbrechen aufzuweisen sind.
Jutta Haag
Petent der Gruppe:
AKTIV!Gegen Kindes-Missbrauch / Freie Interessengemeinschaft zum Schutz für unsere Kinder
Zurück zur Homapage: www.contra-dem-schmerz.de
Seitenaufrufzähler:
Ja, ich gebe hiermit meine Stimme zur Unterstützung der Aktion von Rainer Hoffmann: